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Vaterschaft und Unterhalt

Sind die Eltern eines Kindes miteinander verheiratet, gilt der Ehemann als rechtlicher Vater. Demgegenüber muss die Vaterschaft rechtlich geklärt werden, falls die Eltern nicht miteinander verheiratet sind. In diesem Fall hat der Vater das Kind beim Zivilstandsamt zu anerkennen. Wir das Kind nicht innert angemessener Frist anerkennt, prüft die KESB die Errichtung einer Beistandschaft für das Kind zur Regelung der Vaterschaft.

Es wird zudem empfohlen, den Unterhalt für das Kind in einem Unterhaltsvertrag zu regeln. Die entsprechende Beratung erteilt das Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Affoltern:

Amt für Jugend und Berufsberatung
Geschäftsstelle Bezirke Affoltern, Dietikon, Horgen
Regionaler Rechtsdienst
Im Winkel 2
Postfach 429
8910 Affoltern am Albis

Telefon 043 259 93 37

Der Unterhaltsvertrag wird erst mit der Genehmigung durch die KESB verbindlich.
 

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