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Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche können in vielen Bereichen noch nicht selbständig entscheiden und handeln und sind daher besonders schutzbedürftig. Sie brauchen daher jemanden, der ihre Interessen vertritt und ihre Rechte wahrnimmt. In erster Linie ist es Aufgabe der Eltern, ihr Kind zu vertreten und für eine angemessene Erziehung, Pflege und Ausbildung besorgt zu sein.

Ergeben sich jedoch Schwierigkeiten bei der Betreuung und Erziehung oder liegt möglicherweise eine Gefährdung vor, können sich die Eltern sowie Kinder und Jugendliche an Drittpersonen oder Institutionen wenden, die sie beraten und unterstützen. Das können andere Familienangehörige, Bezugspersonen, die Schule oder Beratungs- und Fachstellen (z.B. kjz) sein. Reichen diese Bemühungen nicht aus oder erscheinen diese von vornherein als aussichtslos, um eine Gefährdung des Kindes abzuwenden, muss die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) aktiv werden.

Die KESB unterstützt Eltern und Kinder beispielsweise bei der Regelung der Vaterschaft, der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie bei Besuchsrechts- oder Unterhaltsregelungen.

Im Weiteren kann sich jede Person an die KESB wenden, wenn ihres Erachtens Kinder gefährdet sind und möglicherweise behördliche Hilfe benötigen. -> Gefährdungsmeldung

Sind die Eltern an der Vertretung ihres Kindes verhindert, muss die Behörde eine gesetzliche Vertretung bestimmen.

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