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Besuchsrecht

Der getrennt lebende Elternteil und das minderjährige Kind haben gegenseitig Anspruch auf persönlichen Kontakt. Grundsätzlich ist es Aufgabe der getrennten Eltern, das Besuchsrecht zu organisieren. Sie können sich zur Unterstützung an das Kinder- und Jugendhilfezentrum (kjz) Affoltern wenden. Können sie sich trotzdem nicht einigen, regelt die KESB auf Antrag das Besuchsrecht und errichtet bei Bedarf eine Beistandschaft.
 

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