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Adoption

Für Adoptionen ist die KESB am Wohnsitz der Adoptiveltern zuständig. Sie prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern die Adoption im Interesse zu adoptierenden Person liegt, spricht die KESB die Adoption aus.

Weitere Informationen finden Sie bei der kantonalen Zentralbehörde > Adoption.

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